Aktiv die Artenvielfalt fördern? Ja, natürlich! 2021 haben wir erstmalig alle Naturgartenfreunde in Lüdenscheid eingeladen, an unserem Wettbewerb Vielfalt-gewinnt ’21 teilzunehmen.
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natürlich schön soll er sein, der naturnahe Garten
Vielfalt gewinnt!
Lebensraum für Flora und Fauna schaffen und bewahren
Das Ziel: Wir wollten damit Ideen und
Lösungen zur Steigerung der Lebensqualität
durch mehr Biodiversität in unserer Stadt sammeln und fördern.
Die schönsten naturnahen Gärten wurden prämiert.
richtig
lecker
Mit dem Wettbewerb Vielfalt-gewinnt haben wir 2021 private Lüdenscheider Naturgärten ausgezeichnet.
Naturnahe Gärten zeichnen sich dadurch aus, dass Umwelt- und
Naturschutzziele berücksichtigt werden, besonders, indem natürliche Entwicklungen zugelassen und
gezielt Lebensräume für die Pflanzen- und Tierwelt
angelegt werden, die häufig in
ihrem Bestand bedroht sind.
Die schönsten sechs Lüdenscheider Naturgärten wurden durch eine Jury besichtigt, bewertet und prämiert.
Ziel des Naturgarten Wettbewerbs ist, in Lüdenscheid die Verwendung von Pflanzen, die unserem Klima und Standort angepasst sind, zu fördern, Gartenbesitzer zu sensibilisieren, mit guten Beispielen zu inspirieren, zu informieren und fördern.
Dadurch wollen wir insgesamt die Biodiversität verbessern, die Lebensqualität steigern und unsere Stadt zu einem lebenswerteren Raum machen. Im besten Fall finden die prämierten Gärten zahlreiche Nachahmer.
Dadurch wollen wir insgesamt die Biodiversität verbessern, die Lebensqualität steigern und unsere Stadt zu einem lebenswerteren Raum machen. Im besten Fall finden die prämierten Gärten zahlreiche Nachahmer.
Kriterien für einen naturnahen Garten
So sind beispielsweise fruchttragende Gehölze, Rankgewächse, Bienen- und Insektenweiden, alter Baumbestand, Wildkräuter, blumenreicher Rasen, Teiche, Dachbegrünungen, Regenwassernutzung, Nist- und Bruthilfen, das Einhalten der Kreislaufwirtschaft, aber auch ein schöner Obst- und Gemüsegarten nur einige der Kennzeichen, die einen Naturgarten ausmachen. Insektenschädliche Pflanzenschutzmittel dürfen nicht eingesetzt werden.
- Blüh- und Nutzpflanzen, Gehölze für Nektar und Pollen
- Totholzhaufen und Totholzhecken als Unterschlupf
- Blühfolge über mehrere Monate wünschenswert
- Nist- und Futtermöglichkeiten, Wassertränke
- Brennnesselecke für Schmetterlingsraupen
- Unversiegelte Gartenwege
- Insektenhotels und Ohrwurmtöpfe
- Nutzung von Regenwasser zur Bewässerung
- Natursteinmauer